Berufliche Rehabilitation bei VIA
Das Ziel dieser vom Arbeitsamt, oder den Rentenversicherern geförderten Maßnahmen ist die berufliche Wiedereingliederung eines Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Sie ist für TeilnehmerInnen geeignet, die sich aus gesundheitlichen Gründen oder nach längerer Arbeitslosigkeit neu auf dem Arbeitsmarkt orientieren möchten.
Zunächst wird ein bestimmter Arbeitsbereich und ein zeitlicher Rahmen festgelegt, in dem der Teilnehmer einer Tätigkeit nachgeht. Diese Maßnahme kann auch in Verbindung mit einer Ausbildung geplant werden: In diesem Fall ergänzen sich praktische Tätigkeit und qualifizierte Bildung.
Im Laufe der Maßnahme wird der Rehabilitand schrittweise in einen Bereich eingeführt und mit den Abläufen vertraut gemacht. Er soll lernen, diverse Aufgaben später eigenständig und eigenverantwortlich auszuführen. Ein wichtiges Ziel ist die Stabilisierung der Teilnehmer. Sie wird erreicht durch eine vorgegebene Tagesstruktur, ein soziales Netz von Kollegen und Vorgesetzten, das Arbeiten im Team und eine stufenweise Steigerung der Belastbarkeit.
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Die soziale Kompetenz und Kontinuität sollen in einem geschützten Rahmen gestärkt werden, Fachwissen wird vermittelt und der Teilnehmer soll sich berufliche Fähigkeiten aneignen oder neu trainieren. Die Teilnehmer sollen im Alltag lernen, ihr Arbeitspensum so einzuteilen /ihre Arbeitsleistung so zu optimieren/, daß sie weder über- noch unterfordert sind. Sie sollen die Möglichkeit haben, wieder Vertrauen in sich und ihre Leistung zu fassen, Freude an der Arbeit und im Umgang mit anderen zu entwickeln.